Bei der Hinterbliebenenrente wird ein Kind berücksichtigt, sobald es in der Anwendung hinzugefügt wird.
Bei der Kürzung der Hinzuverdienstes werden nur waisenberechtigte Kinder berücksichtigt:
Kinderfreibetrag Kunde 0 / Partner 0
=> nicht waisenberechtigt => kein Freibetrag bei Hinzuverdienst
Kinderfreibetrag Kunde 0 / Partner 0,5
=> nicht waisenberechtigt => kein Freibetrag bei Hinzuverdienst
Kinderfreibetrag Kunde 0,5 / Partner 0
=> nicht waisenberechtigt => kein Freibetrag bei Hinzuverdienst
Kinderfreibetrag Kunde 0,5 / Partner 0,5
=> waisenberechtigt => Freibetrag bei Hinzuverdienst
Kinderfreibetrag Kunde 1 / Partner 0
=> waisenberechtigt => Freibetrag bei Hinzuverdienst
Kinderfreibetrag Kunde 0 / Partner 1
=> waisenberechtigt => Freibetrag bei Hinzuverdienst