Die Berechnung erfolgt in Ihrem Beispiel in folgenden Teilschritten:
Kapitalstand am Ende des Vorjahres
zzgl. Beiträge letztes Jahr
zzgl. Zinserträge letztes Jahr
Zwischensumme
abzügl. gesamte Beiträge über Anlagedauer
Zwischensumme
15% Teilfreistellung
Prüfung länger als 12 Jahre
Prüfung ist nicht vor 62
Wenn ja, dann /2
Prüfung Pauschbetrag
Günstigerprüfung
Anschließend wir der errechnete Endbetrag als Weitere Einkünfte (Kapitalerträge) in die Einkommenssteuerberechnung aufgenommen und dafür die Besteuerung errechnet.
Sie sehen also auch die Regelung 12/62 wird verwendet.