Wie wird die Hinterbliebenenrente berechnet?
Bei der Ermittlung der Hinterbliebenenrente werden folgende Punkte berücksichtigt:
Prüfung, welche Witwen- und Witwerrente beansprucht werden kann:
Witwe/r ist vor 1962 geboren oder erzieht ein Kind
- ja – Große Witwen- und Witwerrente
- Heiratsdatum <= 31.12.2001 und ein Partner ist vor 1962 geboren
= 60% der vollen Rente des Verstorbenen
keine Kinderzuschläge - Heiratsdatum > 31.12.2001 oder beide Partner sind nach 1962 geboren
= 55% der vollen Rente des Verstorbene
Kinderzuschläge :
2 Entgeltpunkte fürs erste und je 1 Entgeltpunkt für weitere Kinder
- Heiratsdatum <= 31.12.2001 und ein Partner ist vor 1962 geboren
- nein – Kleine Witwen- und Witwerrente
- 25% der Rente, die dem Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Tode zugestanden hätte
- Leistung ist auf 2 Jahre befristet
Zur genaueren Berechnung ergänzen Sie dafür in den Kundendaten das Heiratsdatum.
Sofern die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, kann folgende Faustformel für die Errechnung der mtl. Hinterbliebenenrente verwendet werden: „Höhe der Altersrente des Kunden“ x Prozentsatz halbe/volle Witwen- und Witwerrente.
Altersrente des Kunden
- Die Altersrente des Kunden wird ermittelt nach dem BMF Schätzverfahren zum nächsten Monatsersten
- Der Wert entspricht nicht der Altersrente zum Rentenbeginn, welcher in der Anwendung im Abschnitt Rente zu finden ist.
Eigenes Einkommen des Partners wird ggf. angerechnet und führt zu einer Kürzung.
Hinzuverdienst Kürzung
Einkommen des Partners (Bruttoeinkommen * (1-0,4)
+ bestehende Vorsorgen aus Direktzusage und Unterstützungskasse Hibli Brutto * (1-0,237)
+ bestehende Vorsorgen aus Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Privatvorsorge Hibli Brutto * (1-0,127)
– Freibetrag Hinzuverdienst (Bundesland)
– Kinderfreibetrag * Anzahl Kinder
= Ergebnis * Anrechnungsfaktor 0,4
Dieser Wert wird anschließend von der zuvor berechneten Witwen- und Witwerrente ggf. abgezogen.
Anzahl Kinder bei Berechnung Altersrente
Bei der Berechnung der Altersrente wird die Anzahl aller Kinder genommen.
Anzahl Kinder bei Hinzuverdienstkürzung
Ein Kind wird in der nur als waisenrentenberechtigt berücksichtigt, wenn der Kinderfreibetrag:
- Kunde 0,5 / Partner 0,5
- Kunde 1 / Partner 0
- Kunde 0 / Partner 1 ist.
Bei allen anderen Konstellationen entfällt das Kind in unseren Berechnungen.
Dabei beachten Sie folgende Überblicks-Information:
- Nach dem Tod eines Ehepartners erhält der andere dessen Rente drei Monate lang in voller Höhe weiter.
- Eine Witwen- und Witwerrente wird nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens 1 Jahr bestand.
- Genauere Informationen erhalten Sie u. a. bei der Deutschen Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene (deutsche-rentenversicherung.de)