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  • #2338
    Anja Kluge
    Administrator

    Die Berechnung erfolgt in Ihrem Beispiel in folgenden Teilschritten:

    Kapitalstand am Ende des Vorjahres
    zzgl. Beiträge letztes Jahr
    zzgl. Zinserträge letztes Jahr
    Zwischensumme
    abzügl. gesamte Beiträge über Anlagedauer
    Zwischensumme
    15% Teilfreistellung
    Prüfung länger als 12 Jahre
    Prüfung ist nicht vor 62
    Wenn ja, dann /2

    Prüfung Pauschbetrag
    Günstigerprüfung

    Anschließend wir der errechnete Endbetrag als Weitere Einkünfte (Kapitalerträge) in die Einkommenssteuerberechnung aufgenommen und dafür die Besteuerung errechnet.

    Sie sehen also auch die Regelung 12/62 wird verwendet.

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